Rechtshinweis


Weil wir nicht wissen, welche "Blüten" die Rechtsprechung noch treibt..
Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte, bitte lesen Sie das nachfolgend Kleingedruckte

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Markenzeichen und eventuelle Urheberrechtsverletzungen
Alle auf unseren Homepage-Seiten erscheinenden Marken- oder Typenbezeichnungen sind eingetragene Warenzeichen verschiedener Hersteller. Sollte eine Namensnennung vorliegen, die vom Urheber als Urheberrechtsverletzung betrachtet wird, bitten wir um schriftliche Mitteilung durch den Urheber. Wir verpflichten uns hiermit die reklamierte Namensnennung unverzüglich von unserer Homepage zu entfernen.

Zur Information bezüglich Abmahnung/einstweiligen Verfügungen bei Urheberrechtsverletzungen:
Mit dem Urteil 20 U 194/00 bzw. 2a O 109/00 vom 20.02.2001 des Oberlandesgerichtes Düsseldorf dürfte dem Abmahnungs-Wahn endlich die rote Karte gezeigt worden sein. Das Gericht ist der Meinung, dass bei privater Nutzung einer Homepage dem Webmaster im Falle einer Urheberrechtsverletzung ein schriftlicher  Hinweis gegeben werden muss. Der dem Urheber entstehende Aufwand, welchen er dem Urheberrechtsverletzer in Rechnung stellt, muss dem Aufwand entsprechen. Bei kurzem schriftlichen Hinweis des Urhebers per E-Mail ist nach Ansicht des Gerichtes ein in Rechnung stellen von Kosten nicht gerechtfertigt.

Wie bereits oben genannt, werden wir bei schriftlichem Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung durch den Urheber die reklamierte Namensnennung unverzüglich von unserer Homepage entfernen. Info für alle Diejenigen, welche uns eine Rechnung für den Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung schicken wollen - wir schließen uns der Meinung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf an und wir haben einen sehr guten Rechtsbeistand ...